Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter, klimahelden Support LLC, Inhaber: Christoph Pfeiffer, 66 West Flagler Street, Suite 900 - #9097, Miami, FL 33130, Telefon: +49 (0) 1579 248 28 94, E-Mail: info@klimahelden-support.com und dem Kunden als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen für Handwerksbetriebe in der Energiebranche e an, insbesondere:
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Analyse und Optimierung bestehender Prozesse
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Begleitung und Integration von Optimierungsprozessen
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Integration von Prozessoptimierungen im Tagesgeschäft
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B2B-Akquise und Ausarbeitung von Dienstleistungsvereinbarungen
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Operatives Projekt- und Partnermanagement
(2) Kunden haben die Möglichkeit, ein kostenfreies Erstgespräch zu vereinbaren. Basierend auf den Angaben des Kunden erstellt der Anbieter dem Kunden einen Freelancer Vertrag. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diesen Vertrag des Anbieters durch Unterzeichnung und- sofern erforderlich- Rücksendung des unterzeichneten Vertrages annimmt.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.
§ 3 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag endet, wenn eine Laufzeit vereinbart ist, mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Ist der Vertag auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet er durch Kündigung einer Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Kalendermonats.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(5) Ist eine bestimmte Dauer vereinbart und kann der Auftragnehmer die vereinbarte Frist aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten, verschiebt diese sich um die Dauer der Verhinderung. Der Auftragnehmer unterrichtet den Kunden über die Dauer der Verschiebung.
§ 4 Vergütung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftragnehmer für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung. Die Höhe und die Fälligkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Die Abrechnung erfolgt umsatzsteuerfrei.
(2) Sofern zwischen den Parteien keine einzelvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist die vereinbarte Vergütung jeweils zum Ende des laufenden Kalendermonats fällig. Ist vereinbart, dass der Auftragnehmer eine Rechnung stellt, tritt Fälligkeit innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ein.
(3) Zusätzliche Leistungen, die durch den Kunden beauftragt werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§ 5 Berichterstattung
(1) Der Auftragnehmer erstattet dem Kunden einen digitalen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Kunden einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.
(2) In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht digital zu erstatten.
§ 6 Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Kunden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, außerordentliches Kündigungsrecht, Schadensersatz
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Werkzeuge und Informationen, insbesondere alle erforderlichen technischen sowie personellen Kapazitäten, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den in diesen AGB und dem Auftrag festgelegten Mitwirkungspflichten so nachzukommen, dass keine Verzögerung in der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers entsteht.
(4) Kommt der Kunde den vereinbarten Mitwirkungspflichten, innerhalb von vier Wochen nach Projektstart trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt außerordentlich, fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Fall in dem Umfang, in dem die Leistung erbracht wurden. Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung zu vertreten, steht dem Unternehmer daneben ein Schadensersatzanspruch zu, insbesondere für den entgangenen Gewinn.
§ 8 Schweigepflicht
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
§ 9 Abnahme und Gewährleistung
(1) Sofern der Auftragnehmer Werkleistungen erbringt, gilt folgendes:
Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. (29 Die Haftung Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den Regelungen der §§ 633 ff BGB.
(2) Der Kunde hat zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
§ 10 Kündigung bei Werkleistungen
(1) Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch, kann der Auftragnehmer als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
(2) Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Der Auftragnehmer wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – so weit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.